Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
I. Maßgebliche Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der DATA MODA digital engineering GmbH, Frankfurt /M. (nachstehend „DM|DE“ genannt) und allen ihren Vertragspartnern (nachstehend „Kunden“ oder „Lieferanten“ genannt), auch wenn sie bei zukünftig geschlossenen Verträgen keine Erwähnung finden. Die Kunden und Lieferanten erkennen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das jeweils vorliegende Geschäft, aber auch für alle zukünftigen Geschäfte, als verbindlich an. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden und Lieferanten finden selbst dann keine Anwendung, wenn die Kunden und Lieferanten ausdrücklich auf solche hinweisen, es sei denn, DM|DE stimmt diesen abweichenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.
II. Höhere Gewalt
Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, die DM|DE die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien DM|DE für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung. Ebenso gilt diese Befreiung in einem solchen Fall für die Einhaltung aller sonstigen Verpflichtungen und Obliegenheiten gegenüber dem jeweiligen Kunden oder Lieferanten der DM|DE. DM|DE und ihre jeweiligen Vertragspartner sind verpflichtet, sich über derartige Umstände gegenseitig zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
III. Preise
Alle von DM|DE genannten Preise verstehen sich als Neupreise, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Ohne gesonderte Vereinbarung sind die Preise ab Lager Frankfurt am Main oder Mainz zu verstehen. Sie gelten grundsätzlich zuzüglich der am Liefertag gesetzlich bestimmten Mehrwertsteuer.
Abreden über Boni oder sonstige Vergünstigungen werden im Falle der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder bei ergebnisloser Vollstreckung gegen ihn nichtig.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefer- oder Abnahmetermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung, des Werks oder der Dienstleistung die Löhne, Materialkosten oder marktmäßige Einstandspreise, so ist DM|DE berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
IV. Keine Dokumentationspflicht
Sowohl bei der Lieferung von Waren als auch bei der Erbringung von Werk- und Dienstleistungen ist die DM|DE grundsätzlich nicht zur Dokumentation der Waren, Installationen, Dienstleistungen oder jeglichen sonstigen Geschäftserfolges verpflichtet. Abweichungen hiervon gelten nur, falls eine solche Pflicht zur Dokumentation ausdrücklich in den Angeboten und Preislisten der DM|DE vermerkt ist oder schriftlich vereinbart wurde.
V. Zahlung
Alle von DM|DE gestellten Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zahlbar. Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich, bedürfen jedoch der Schriftform. Zahlungen, die nicht direkt auf den Geschäftskonten der DM|DE eingehen, gelten gegenüber DM|DE nur dann als wirksam geleistet, soweit sie an Personen erfolgen, denen DM|DE Inkassovollmacht erteilt hat.
Die Annahme von Wechseln, sofern dies vereinbart wurde, und von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.
Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung ausdrücklich und in Schriftform anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt wurde.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DM|DE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.
B. Lieferungsbedingungen
I. Angebot und Lieferung
Alle Angebote der DM|DE sind in Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Sämtliche mündlich oder schriftlich erfolgten Zusagen, Vereinbarungen durch Erfüllungsgehilfen sowie Abweichungen von diesen AGB erlangen erst Gültigkeit, sofern sie durch einen Vertretungsberechtigten der DM|DE persönlich vorgenommen oder bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften.
Die Annahme von Angeboten kann mündlich erfolgen und wird spätestens mit Lieferung bestätigt. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibung und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge der technischen Entwicklung bleiben vorbehalten. Hieraus können keinerlei Rechte gegen DM|DE hergeleitet werden.
Aufträge gelten für DM|DE erst als verbindlich, wenn seitens DM|DE eine schriftliche Bestätigung erteilt wurde.
Wird DM|DE an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei DM|DE oder ihrem Lieferanten - behindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er DM|DE nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen stellt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn DM|DE innerhalb dieser Frist den Vertrag nicht erfüllt.
Schadenersatzansprüche von Kunden und Lieferanten wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit DM|DE kein diesbezügliches Verschulden trifft.
Ist der Kunde seinerseits mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, ist DM|DE berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz etwaiger Schäden verpflichtet zu sein. DM|DE ist zu Teillieferungen und Teilberechnungen grundsätzlich berechtigt und die Kunden sind ihrerseits zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet, soweit dies aus wirtschaftlicher Sicht dem Vertragszweck nicht entgegensteht.
Bei Lieferungen auf Abruf stellt letzterer innerhalb der vereinbarten Frist eine Hauptpflicht im Sinne des § 326 BGB dar.
II. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt im Eigentum der DM|DE bis zur Bezahlung sämtlicher, auch erst nach Lieferung, entstehender Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis zwischen DM|DE und dem Kunden. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
Im Falle einer Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947 und 950 BGB mit anderen, DM|DE nicht gehörenden Sachen, steht DM|DE ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache zu. Der Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer der von DM|DE gelieferten Sache zum Wert der übrigen damit verbundenen oder verarbeiteten Sachen. Der Kunde oder Dritte verwahren diese Sachen unentgeltlich für DM|DE.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits bei deren Entstehung an DM|DE abgetreten. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, DM|DE auf Verlangen Zugang zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, DM|DE eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, diese auszusondern und an DM|DE herauszugeben.
Der Kunde ist verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um DM|DE im Sinne einer Mitwirkungspflicht bei der Verfolgung und Wahrung aller Rechte, die DM|DE aus dem Eigentumsvorbehalt ableiten kann, zu unterstützen.
Alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.
III. Verpackung / Versand
Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonder- und Ersatzverpackungen, z.B. für unverpackt eingelieferte Reparaturgeräte werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Besondere Verpackungen transportempfindlicher Artikel und solcher, zu deren wirtschaftlicher Erhaltung eine Spezialverpackung wirtschaftlich sinnvoll oder unabdingbar ist, werden in Rechnung gestellt und bei unverzüglicher frachtfreier Rücklieferung voll oder teilweise gutgeschrieben.
Ohne zusätzliche Vereinbarung erfolgen alle Lieferungen unfrei Bestimmungsort.
Falls der Kunde eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, werden anfallende Mehrkosten vollumfänglich an den Kunden weitergegeben.
IV. Gefahrenübergang
Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige, auch eigene, Beförderungsperson geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Alle Sendungen, auch Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden.
Bei durch von DM|DE nicht zu vertretende Verzögerungen des Versandes, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur gegen schriftlichen Auftrag und zu Lasten des Käufers.
V. Mängelhaftung und Schadenersatz
DM|DE übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
- Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Bei berechtigter Beanstandung beheben wir Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Kann DM|DE einen der Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung liegt im Regelfall nach dreimaligem Fehlschlagen des Nachbesserungsversuches vor.
- Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Lieferungen von DM|DE sind durch den Kunden nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb 3 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Feststellung des Mangels, geltend zu machen. Bei Fristüberschreitung wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde die Aufforderung der DM|DE auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Die Einsendung beanstandeter Ware muss in fachgerechter Verpackung frachtfrei an DM|DE erfolgen.
Macht der Kunde von einer Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung seitens DM|DE keinen Gebrauch oder lehnt diese ab, haftet DM|DE ausschließlich für Fehllieferung. Aus unter Umgehung von Ersatzlieferungen oder Mängelbeseitigungen seitens DM|DE durch den Kunden veranlassten Änderungen an der Ware und/oder Mehrkosten - gleich welcher Art - entstehen dem Kunden keinerlei Rechte gegen DM|DE.
Eine weitere Haftung insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Durch die Instandsetzung unsererseits werden die ursprünglichen Gewährleistungspflichten nicht unterbrochen.
C. Erbringung von Werk- und Dienstleistungen, Soft-wareentwicklung und Hosting
I. Werk- und Dienstleistungen
Als Werkleistungen im Sinne des BGB verstehen sich von DM|DE erbrachte Leistungen und Arbeiten, die der Erstellung einer vom Kunden bestellten Software dienen. Ebenso werden Erstinstallationen von Hardware als Werkleistungen erbracht. Jede weitere Tätigkeit, welche die DM|DE im Zusammenhang mit dieser erstellten Software und Hardware erbringt gilt als Dienstleistung. Dies gilt insbesondere für die Pflege, Wartung und Anpassung von Soft- und Hardware-Systemen, die Pflege, Aktualisierung und Betreuung von Webseiten und den Betrieb von Domains auf den Servern der DM|DE.
II. Nutzungsrecht und Urheberrecht
DM|DE gewährt dem Kunden – soweit nicht eine besondere Lizenzvereinbarung getroffen wurde – ein lizenzfreies Nutzungsrecht an der von DM|DE entwickelten und im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellten Software. Hingegen verbleibt jegliches Urheberrecht an selbstentwickelter Software bei DM|DE. Gleiches gilt für die
Rechte an den Quellcodes der von DM|DE entwickelten Software. Als Software im Sinne dieser und der nachfolgenden Regelungen verstehen sich insbesondere die Gesamtheit ausführbarer Programme und die zugehörigen Daten.
III. Weitergabe von Kosten, Zahlung von Gebühren
DM|DE ist berechtigt, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen entstandenen Kosten an den Kunden weiter zu berechnen. Dies trifft auch auf Kosten zu, die im Rahmen von Abkommen der DM|DE oder eines von DM|DE beauftragten bzw. konsultierten Dritten anfallen. Der Kunde hat alle Gebühren zu zahlen, die infolge der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch ihn entstehen. Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig nach Ablauf jeden Monats.
IV. Haftung beim Betrieb von Domains auf den Servern der DM|DE („Hosting“)
Die Inanspruchnahme der Server der DM|DE beim Betrieb von Domains durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
Weder DM|DE noch deren Informationslieferanten (Information Providers), Lizenzgeber, Angestellte oder Vertreter oder sonstige Mitarbeiter gewährleisten, dass der Betrieb der in Anspruch genommenen Server ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt. Ebenso wenig sichern die vorgenannten Firmen, Einrichtungen und Personen zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
Weder DM|DE noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung, Betrieb oder Bereitstellung von Internetauftritten der Kunden beteiligt sind, haften für Schäden aller Art. Insbesondere haften sie nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, die als Folge der Benutzung des Betriebs oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung des Betriebs oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind. Ein aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gleichwohl zu erstattender oder nachgewiesener Schaden ist auf den einfachen Betrag des vertraglich vereinbarten monatlichen Fixbetrages für den Betrieb der Domain beschränkt. Ausgenommen von dieser Freistellung sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit nach den auf diese Vereinbarung anwendbaren Gesetzen unabdingbar gehaftet wird.
Angestellte, freie Mitarbeiter, sowie Vertreter o.ä. von DM|DE haben das Recht, sich unmittelbar auf die in die hier unter IV. getroffenen Bestimmungen über die Haftungsbeschränkungen zu berufen.
V. Instandsetzungen / Reparaturen
Instandsetzungen oder Reparaturen erfolgen grundsätzlich ohne Gewähr, wenn seitens des Kunden kein schriftlicher Mängelbericht vorliegt.
Bei mangelhafter Instandsetzung oder Reparatur sind offensichtliche Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Feststellung des Mangels geltend zu machen.
VI. Gewährleistung
Für die Gewährleistung hinsichtlich erbrachter Werkleistung oder Werklieferungen gelten die im Werkvertragsrecht geltenden Regelungen der §§ 631 ff. BGB.
VII. Inhaltliche Kontrolle und Vorbehalt
DM|DE behält sich bezüglich sämtlicher Inhalte die mit den Absätzen I, II und IV beschriebenen Werk- und Dienstleistungen im Zusammenhang stehen vor, eine Kontrolle und nötigenfalls eine Zensur dieser Inhalte durchzuführen.
Kontrolle und Zensur beschränken sich zum einen auf Inhalte, deren Benutzung, Besitz, Gebrauch oder Veröffentlichung einen Strafbestand nach in- oder ausländischen Gesetzen erfüllen können. Zum anderen beziehen sich Kontrolle und Zensur auf solche Inhalte, die faschistisches, rassistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut reproduzieren oder auf dieses zurückgreifen.
D. Einkaufsbedingungen
I. Bestellung
Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von DM|DE schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für DM|DE nur verbindlich, wenn DM|DE sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt hat.
Bestellungsannahme sind DM|DE durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung zu bestätigen. Ansonsten ist DM|DE zum Widerruf der Bestellung berechtigt.
II. Liefertermine
Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Sie laufen ab dem Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von DM|DE angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant dies DM|DE unverzüglich mitzuteilen und die Entscheidung der DM|DE über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen.
Kommt der Lieferant in Verzug, so hat DM|DE nach Mahnung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,5% des Nettobestellwertes pro angefangene Woche, höchstens aber 5% des Nettobestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
Vor Ablauf des Liefertermins ist DM|DE zur Abnahme nicht verpflichtet.
III. Preise
Wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt, sind die vereinbarten Preise Festpreise, sofern der Lieferant die betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt.
Der Lieferant sichert DM|DE zu, anderen Abnehmern keine günstigeren Preise und Bedingungen als DM|DE einzuräumen, wenn und soweit diese ihm gegenüber im konkreten Fall gleiche oder gleichwertige Voraussetzungen bieten.
IV. Produzentenhaftung
Für Fehler, die auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind, stellt dieser DM|DE von der daraus resultierenden Produzentenhaftung insoweit frei, wie der Lieferant selbst auch unmittelbar haften würde.
E. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden oder Lieferanten gegen DM|DE sind – ungeachtet des Rechtsgrundes – ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch für Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von DM|DE.
Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind alle Schadensersatzansprüche der Kunden oder Lieferanten, die ihnen außerhalb der Deliktshaftung kraft Gesetzes unabdingbar zustehen.
Soweit DM|DE auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des nach allgemeiner Lebensauffassung typisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.
F. Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz
Kunden und Lieferanten sind verpflichtet, alle geschäftlichen und technischen Einzelheiten, die mit der Abwicklung der vertraglichen Beziehungen verbunden sind, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die von DM|DE unterbreiteten und vermittelten Informationen als vertraulich. Eine über die Vertragszeit hinausgehende Nutzung der von DM|DE an Kunden und Lieferanten übermittelten Informationen ist letzteren nicht gestattet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert werden.
G. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferungen und alle sonstigen vertraglich geschuldeten Leistungen ist – soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist – Frankfurt am Main.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt – Frankfurt am Main.
H. Schlussbestimmungen
I. Teilwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
II. Übertragung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten der Lieferanten und Kunden aus einem mit DM|DE geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von DM|DE.
III. Auslandsgeschäfte
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen DM|DE und Kunden oder Lieferanten gilt, auch wenn letztere ihren Firmensitz im Ausland haben, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Haager Abkommens über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.